Freiwillige Feuerwehr
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Der Kaminbrand

Ein Schornstein- oder ein Kaminbrand entsteht, wenn sich durch unvollständige Verbrennung abgelagerter Ruß im Schornstein entzündet.

Allgemeines
Beim Verfeuern von Holz erhöht sich das Risiko eines Schornsteinbrands, wenn nasses Holz oder nicht vorgesehene Brennstoffe (z.B. Fett) verheizt und durch unvollständige Verbrennung Rußpartikel (Glanzruß oder Schmierruß) angesammelt werden. Auch bei zu groß ausgelegten Zentralheizungsöfen besteht diese Gefahr, da er bei nicht entnommener Energie die Luftzufuhr drosselt und daher die vollständige Verbrennung nicht möglich ist. Die Ablagerung der Rußpartikel im Schornstein wird auch durch einen zu geringen Luftstrom begünstigt, der u.a. durch einen zu kleinen Querschnitt des Schornsteins verursacht wird.

Auslöser des Brandes
Die Ursachen, die einen unkontrollierten Schornsteinbrand hervorrufen, sind vielfältig:

  • Starker Wind kann das Brandgut zu stark entfachen, so dass die Flammen höher als gewöhnlich schlagen.
  • Brandgut, das für die Feuerstelle nicht geeignet oder nicht vorgesehen ist.
  • Langflammiges Brandgut (z.B. Nadelhölzer) entfachen den Brand.
  • Sauerstoffmangel. Durch eine unvollkommene Verbrennung wird der Brennstoff im Brennraum nicht vollständig verbrannt. Die Nachverbrennung erfolgt dann im Kamin.

    Brandbekämpfung
    Ein Schornsteinbrand darf nicht mit Wasser gelöscht werden, da sich im Inneren sofort Wasserdampf (Wasser verdampft im Verhältnis 1:1700) bilden würde, der durch den schlagartigen Druckanstieg den Schornstein schwer beschädigen, möglicherweise auch explodieren lassen kann.

Möglichkeiten zur Brandbekämpfung sind:
Den Schornstein kontrolliert ausbrennen zu lassen, das heißt unter ständiger Beobachtung, wobei man die Luftverhältnisse durch die Kamintüren oder Öfen etwas regulieren kann.

  • Mit Kaminkehrerwerkzeug den brennenden Ruß aus dem Schornstein entfernen (ausschlagen) und außerhalb ablöschen.
  • Wenn eine Ausbreitung (Gebäudebrand) droht, kann auch ein Pulverlöscher als letzte Möglichkeit benutzt werden. Auch mit einem Schwefelspan wird das Feuer gelöscht (erstickt).
  • In allen Fällen sollte die Feuerwehr und der zuständige Bezirksschornsteinfeger-/Kaminkehrermeister hinzugezogen werden.
  • Auch wenn das Feuer aus ist, sollte man denn Kamin noch mehrere Stunden beobachten, da dieser noch eine Menge Wärme ausstrahlt.

Nachstehend werden einige Verhaltensmaßnahmen bzw. gesetzliche Bestimmungen im Bezug auf die Brandverhütung erläutert.

VORBEUGUNG GEGEN KAMINBRÃDE:

  • Verwenden Sie ordnungsgemäßes Brennmaterial- kein Gerümpel, Haushaltsabfälle, Windeln (Pampers), Joghurtbecher etc.. Die Verfeuerung von unerlaubten Brennmaterial ist nicht nur verboten, sondern führt zu extremen Schadstoffausstößen und kann Schäden in Feuerstätten und Rauchfängen auslösen!
  • Brennmaterial aus Holz muss zur Verfeuerung ausreichend trocken sein. Es sollte vor der Verfeuerung ca. 2 Jahre gut durchlüftet und getrocknet sein.
  • Luftzufuhr der Heizanlage nicht zu stark drosseln und Luftregulierungsklappe nicht vorzeitig schließen!
  • Für genügend Frischluftzufuhr (Verbrennungsluft) im Heizraum sorgen! (Fenster und Lüftungen nicht schließen bzw. abdichten)

VERHALTEN BEIM KAMINBRAND:

  • Verständigen Sie sofort die Feuerwehr über die Notrufnummer 112 (auch über das Handy ohne Vorwahl möglich).
  • Verständigen Sie wenn möglich Ihren zuständigen Kaminkehrermeister.
  • Schließen Sie alle Öffnungen bei welchem zusätzliche Verbrennungsluft in den Rauchfang eintreten kann.
  • Kontrollieren Sie insbesondere alle Räume durch welche der brennende Rauchfang verläuft auf Qualm und übermäßige Hitze.
  • Kontrollieren Sie im Dachboden die vorhandenen Kehröffnungen und vergewissern Sie sich, dass sie gut verschlossen und keine brennbaren Gegenstände im Umkreis von 1m gelagert sind.
  • Bis zum Eintreffen der Feuerwehr oder des Kaminkehrers können Sie im Dachboden Feuerlöscher bzw. Behälter mit Wasser gefüllt bereitstellen.
  • Schütten Sie niemals Wasser in den brennenden Rauchfang!
  • Stellen Sie sicher, dass in Nachbargebäuden oder den Umgebungsflächen des Gebäudes auf Grund von Funkenflug keine Glutnester bzw. Folgebrände entstehen können.
  • Begehen Sie auch noch nach dem Ende des Kaminbrandes stündlich alle Räume um eventuell starke Rauchentwicklungen bzw. erhöhte Oberflächentemperaturen (durch Abtasten der Kaminwände) festzustellen.
  • Stellen Sie sicher, dass vor Wiederinbetriebnahme Ihrer Feuerstätte der Rauchfang von Ihrem zuständigen Kaminkehrermeister ordnungsgemäß gereinigt wurde.
  • Allgemein können Sie davon ausgehen, dass Ihr Rauchfang bzw. Ihr Gebäude, wenn beide ordnungsgemäß errichtet wurden, die Beanspruchungen, welche durch einen Kaminbrand entstehen ohne Schaden überstehen
  • Leicht brennbare und großflächig anliegende brennbare Bauteile müssen vom Kaminmauerwerk mindestens einen Abstand von 3 Zentimeter haben !
  • Bei Fragen wenden Sie sich vertrauensvoll an Ihren Kaminkehrermeister !!

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