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Schützen Sie Ihr Kind vor Brandverletzungen. Erstgradige (Rötungen) und oberflächlich zweitgradige Verbrennungen (Blasen) heilen normalerweise ohne operative Eingriffe ab. Tiefe zweitgradige und drittgradige Verbrennungen müssen operiert werden. Von gesunden Stellen des Körpers werden dünne Hautschichten entnommen, auf die verletzten Gebiete aufgelegt und fixiert, um dort anzuwachsen (Hauttransplantation). Sind alle offenen Stellen mit neuer Haut bedeckt und verheilt, muß auf die transplantierte Haut Druck, d. h. Kompression, ausgeübt werden, damit die Narben hell und weich werden und nicht wuchern. Dazu gibt es Druckverbände, die maßgefertigt werden und ein bis zwei Jahre 24 Stunden am Tag getragen werden müssen (Kompressionsverband). Gehen die Verbrennungen über Gelenke oder Beugestellen (Kinn, Hals, Achsel), muß durch Schienen sowie Krankengymnastik und Ergotherapie versucht werden, die verlorengegangenen Funktionen wieder zu erarbeiten. Wenn die Narben nach ca. eineinhalb Jahren reif sind, d. h. dieselbe Farbe wie die normale Haut haben sowie weich und möglichst eben sind, kann über Korrekturmöglichkeiten nachgedacht werden. Korrekturoperationen bieten sich an, um funktionale Behinderungen zu beheben, aber auch, um entstellende, psychisch belastende Narben zu verschönern. Die psychische Belastung, mit Narben leben zu müssen, ist sehr groß. Brandverletzungen stellen als Unfallart eine Besonderheit dar, weil der Betroffene auch für seine Umwelt wahrnehmbar geschädigt ist. Kinder sind speziell betroffen, da die Narbenflächen oft nicht mitwachsen und Folgeoperationen nach sich ziehen
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